Wer kann einen Antrag stellen?
Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Inhalt Ihre Persönlichkeitsrechte oder Ihre Rechte am geistigen Eigentum oder Rechtsvorschriften verletzt, können Sie einen Antrag stellen. Betriebe nutzen dieses Verfahren auch bei unzutreffenden Angaben über sie oder bei Bewertungen, die gegen die Richtlinie verstoßen.
Wie stellen Sie einen Antrag?
Wählen Sie auf der Seite Kontakt das Thema „Entfernung von Inhalten“ und wenden Sie sich mit dem Link zum Inhalt, der Begründung des Verstoßes und Ihren Kontaktdaten an uns. Wenn Sie bevollmächtigter Vertreter sind, fügen Sie einen Nachweis Ihrer Vertretungsbefugnis bei.
Verfahren
Anträge werden erfasst und innerhalb von 5 Werktagen geprüft; das Ergebnis wird per E-Mail mitgeteilt. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte werden sofort aus der Veröffentlichung entfernt; in strittigen Fällen kann der Inhalt vorübergehend ausgeblendet werden. Gerichtliche oder behördliche Entscheidungen werden unverzüglich umgesetzt.